LUXEMBURG / RankWire.AI / – Die Zahl der Unternehmensregistrierungen in der Europäischen Union ist im zweiten Quartal 2026 gesunken, während die Zahl der Insolvenzanträge deutlich anstieg. Saisonbereinigt gingen die Neuregistrierungen um 0,5 % gegenüber dem ersten Quartal zurück. Die Zahl der Insolvenzanträge stieg im gleichen Zeitraum um 5,7 %, wie aus am Montag veröffentlichten Eurostat-Daten hervorgeht. Damit erreichten die Insolvenzanträge in der EU den höchsten Stand seit dem ersten Quartal 2019. Die aktuellen Zahlen umfassen Registrierungen und Insolvenzanträge für die gesamte Wirtschaft der EU.

Im Euroraum zeigte sich im zweiten Quartal ein ähnliches Bild. Die Unternehmensregistrierungen gingen gegenüber dem Vorquartal um 0,1 % zurück, während die Insolvenzanträge um 6,9 % zunahmen. Diese Zahlen folgten auf Rückgänge beider Kennzahlen im ersten Quartal 2026. Die EU-Unternehmensregistrierungen waren im ersten Quartal gegenüber Ende 2025 um 0,9 % gesunken. Die Insolvenzanträge hatten sich im gleichen Zeitraum um 2,4 % verringert. Das zweite Quartal brachte somit einen weiteren Rückgang der Registrierungen bei gleichzeitigem erneutem Anstieg der Insolvenzanträge.
Der Rückgang der Registrierungen betraf fünf der acht in den Quartalsdaten erfassten Wirtschaftssektoren. Die Industrie verzeichnete mit einem Minus von 3,6 % gegenüber dem ersten Quartal den größten Rückgang. Im Gastgewerbe sanken die Registrierungen um 3,4 %, im Bildungs- und Sozialwesen um 3,2 %. Im Informations- und Kommunikationssektor stiegen die Registrierungen hingegen um 8,8 %. Das Baugewerbe legte um 1,0 % zu, während der Finanzdienstleistungssektor keine Veränderung gegenüber dem Vorquartal aufwies. In fast allen Sektoren lagen die Registrierungszahlen weiterhin über dem Niveau von Ende 2019.
Die Zahl der Insolvenzen steigt in fünf wichtigen Sektoren.
Im zweiten Quartal stiegen die Insolvenzanträge in fünf von acht Sektoren. Den größten Anstieg verzeichnete der Bildungs- und Sozialsektor mit 21,1 %. Der Transportsektor legte um 11,4 % zu, während der Finanzdienstleistungssektor um 6,8 % zulegte. In drei Sektoren gingen die Insolvenzanträge zurück: im Gastgewerbe um 2,6 %, im Baugewerbe um 1,7 % und im Handel um 1,2 %. Insgesamt lagen die Insolvenzzahlen im zweiten Quartal weiterhin über denen des vierten Quartals 2019.
Die Zahlen auf Länderebene zeigten große Unterschiede innerhalb der Europäischen Union. Luxemburg verzeichnete mit 24,2 % den größten Quartalsrückgang bei den Unternehmensneugründungen. Litauen folgte mit einem Rückgang von 12,4 %, während Dänemark einen Rückgang von 8,2 % meldete. Irland verzeichnete mit 20,4 % das stärkste Wachstum bei den Registrierungen. Belgien legte um 8,2 % zu und Schweden um 7,6 %. Eurostat berechnet die nationalen Registrierungsindizes anhand von Verwaltungsdaten und passt die Quartalszahlen an, um Vergleiche zwischen Ländern mit unterschiedlichen Unternehmensregistrierungssystemen zu ermöglichen.
Die Länderdaten zeigen deutliche Unterschiede bei den Insolvenzanträgen.
Unter den Ländern, für die Insolvenzdaten vorliegen, verzeichnete Estland mit 31,8 % den größten Quartalsanstieg. Griechenland folgte dicht dahinter mit 31,6 %, während Kroatien einen Anstieg von 20,5 % meldete. Malta verzeichnete mit 50,0 % den größten Rückgang, gefolgt von Zypern mit 41,7 % und der Slowakei mit 33,5 %. Kleine Volkswirtschaften können aufgrund ihrer relativ geringen absoluten Insolvenzzahlen große prozentuale Schwankungen aufweisen. Die Quartalszahlen messen daher eher die Veränderungen bei den Insolvenzanträgen als die Gesamtzahl der Unternehmensschließungen.
Die Statistiken erfassen Unternehmensregistrierungen und die Einleitung formeller Insolvenzverfahren, nicht jedoch abgeschlossene Unternehmensgründungen oder endgültige Schließungen. Eine Registrierung dokumentiert den Eintrag einer juristischen Person in das entsprechende Verwaltungsregister im jeweiligen Quartal. Eine Insolvenzanmeldung dokumentiert den Eintritt einer juristischen Person in ein formelles Insolvenzverfahren. Dieses Verfahren führt nicht zwangsläufig zur Einstellung des Geschäftsbetriebs. Die EU-Länder sind seit 2021 gemäß den europäischen Vorschriften für Unternehmensstatistiken verpflichtet, vierteljährliche Registrierungs- und Insolvenzdaten zu übermitteln.
Der Beitrag „EU-Insolvenzen erreichen 2019 Höchststand, da Unternehmensregistrierungen nachlassen“ erschien zuerst im British Messenger .
